Was leistet die Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung?

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Von vielen Kreditkartenunternehmen werden mehrere Kreditkartenangebote zur Auswahl gestellt. Häufig ist die Kreditkarte mit Reiserücktrittskostenversicherung dabei. Für Karteninhaber ist es wichtig zu wissen, wann der Versicherungsfall eintritt und unter welchen Bedingungen der Versicherungsschutz gewährt wird.

Doch was leistet eine Kreditkarte mit Reiserücktrittskostenversicherung sonst noch? Unser Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung Ratgeber verrät es!

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Wichtiges zur Kreditkarte mit Reiserücktrittskostenversicherung auf einen Blick:

  • Nur eine von vielen Zusatzleistungen einer Kreditkarte – Reiserücktrittskostenversicherung
  • Bei jeder Reisebuchung eines Jahres versichert
  • Reisebuchung – Reisebetrag mit Kreditkarte bezahlen

1. Warum Kreditkarten mehr als bezahlen können

icon_11_Vorlage_MusterNoch vor einigen Jahren galten Kreditkarten in erster Linie als unentbehrlich auf Geschäftsreisen und beim Urlaub abseits der europäischen Touristenziele. Mittlerweile finden sich Kreditkarten längst nicht mehr nur im Urlaubsgepäck. Dank Internet haben die kleinen Plastikkarten ihren Platz im Alltag gefunden. Dabei können Kreditkarten mehr als nur bezahlen.

Grundsätzlich ist es damit möglich, bargeldlos bei Millionen von Akzeptanzstellen weltweit Transaktionen abzuwickeln. Zu den über 60 Millionen Akzeptanzstellen zählen Geschäfte, Hotels, Restaurants oder Online-Shops.

Natürlich kann man sich mit einer Kreditkarte Bargeld besorgen, wobei zwischen Geldautomaten oder Bankschalter gewählt werden kann. Alle diese Möglichkeiten sind bekannt als Zahlungsverkehrsfunktionen der Kreditkarte. Der Boom auf dem Kreditkartenmarkt und der Wettbewerb um Kunden haben dazu geführt, dass die Kartenherausgeber mittlerweile mehrere Kartenarten anbieten, von denen nicht wenige mehr als die reinen Zahlungsverkehrsfunktionen enthalten.

Kreditkarten und ihre Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen bei Kreditkarten lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, wobei sich die Zusatzfunktionen nicht gleichen müssen. Eine bei Kreditkarten häufig anzutreffende Zusatzfunktion sind automatisch enthaltene Versicherungen, die bei Reisen oder bei Auslandsaufenthalten Schutz bieten. Zu bekannten Reiseversicherungen gehören beispielsweise die Auslandskrankenversicherung, die Unfallversicherung, die Reisegepäckversicherung oder die Reiserücktrittskostenversicherung. Abhängig von den Versicherungsbedingungen ist eine Versicherung an den Einsatz der Kreditkarte gebunden oder sie ist unabhängig von der Verwendung.

icon_19_VersicherungenBonusprogramme bilden eine zweite Kategorie von Zusatzleistungen, wobei es diese in mehreren Versionen und Ausprägungen gibt. Bekannt sind Prämienmeilen im Zusammenhang mit dem Bezahlen von Flügen oder Hotels durch eine Kreditkarte. Die Prämien lassen sich unter bestimmten Bedingungen in Freiflüge oder kostenlose Übernachtungen eintauschen.

Bei einigen Kreditkarten werden Rabatte angeboten. Karteninhaber erhalten bei bestimmten Unternehmen auf Waren und Dienstleistungen einen Preisnachlass, wenn sie diese mit der Kreditkarte bezahlen. Ein bekanntes Beispiel in der Praxis ist der Tankrabatt. Auch beim Buchen von Mietwagen gewähren entsprechende Kooperationspartner bei Kreditkartenzahlung einen Preisnachlass und/oder den Wegfall der Kaution.

Das Leistungsangebot sogenannter Premium-Kreditkarten (Modell: Gold Card oder Platinum-Card) umfasst meist neben Versicherungen, Rabatten und Bonusprogrammen noch weitere Zusatzleistungen. Das kann beispielsweise der Zutritt zu VIP-Bereichen, ein Veranstaltungsservice oder ein Reise Service sein.

Kreditkarten gibt es in mehreren Arten, wobei sie in der Basisversion immer die üblichen Grundfunktionen anbieten. Kooperationspartner von Kreditkartenunternehmen ermöglichen zusätzliche Leistungen wie Versicherungen oder VIP-Status, meist gegen Zahlung einer Jahresgebühr. Leistungsansprüche entstehen ausschließlich bei Nutzung der Kreditkarte.

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2. Was und wann leistet ein Reiseschutz in Kreditkarten?

Zahlreiche Kreditkarten beinhalten eine Reiserücktrittskostenversicherung. Wird die Reise mit der Credit Card bezahlt, spart man die Kosten für eine extra Reiserücktrittskostenversicherung.

Reiserücktrittskostenversicherung gilt jederzeit

icon_17_KonditionenGehören zum Leistungsumfang von Kreditkarten Versicherungen, dann erstreckt sich der Versicherungsschutz üblicherweise auf ein Jahr. Auch bei einer Reiserücktrittskostenversicherung ist das Fall. Versichert ist der Karteninhaber nicht nur einmalig bei Buchung einer ersten Reise, denn der Versicherungsschutz besteht auch bei einer zweiten oder dritten Reisebuchung. Besondere Vorteile erwarten daher Vielreisende, die nicht jede Einzelreise eine zusätzliche Versicherung abschließen müssen.

Was leistet eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Eine wichtige Funktion der Reiserücktrittskostenversicherung ist das Leisten von Ersatz für die Reisekosten, welche beim Buchen von Reisen entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten einer Hotel-, Ferienhaus- oder Flugbuchung. Sie entstehen ebenso beim Buchen von Mietwagen oder für Schifffahrten und Kreuzfahrten. Die Art der gebuchten Reise ist dabei unerheblich. Versichert sind Kosten von Pauschalreisen in gleicher Weise wie die selbst zusammengestellter Reisen.

Tipp: Der Reiseschutz in Kreditkarten besteht zwar ganzjährig, doch leistet ein Versicherer nur im Schadensfall. Wichtig ist daher sich umfassend zu informieren, welche Leistungsvoraussetzungen und Rücktrittsgründe konkret gelten.

kreditkarte mit Reiser++cktrittsversicherung

Wann zahlt die Reiserücktrittskostenversicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Reisekosten für den Fall, dass der Versicherte eine Reise nicht wie geplant antreten kann. Wann eine Leistungspflicht im Einzelnen entsteht, wird von Versicherungsgesellschaften in den Versicherungsbedingungen unter dem Begriff Versicherungsfall geregelt.

Ein Versicherungsfall tritt häufig ein bei:

  • plötzlich unerwarteter Erkrankung
  • Unfall mit schweren Folgen
  • Tod des Versicherten / einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen
  • Unverträglichkeit bei Impfungen
  • Festgestellte Komplikationen bei Schwangerschaft
  • Schwere Schäden am Eigentum beispielsweise infolge von Feuer oder Einbruch

Wer viel auf Reisen ist und mehrmals im Jahr eine Reise bucht, profitiert vom Reiseschutz in Kreditkarten, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Kreditkartenunternehmen wie VISA oder MasterCard und Reisebüros sind allerdings keine Versicherungsunternehmen. Auch wenn man die Kosten für eine extra Reiserücktrittskostenversicherung spart, gibt es den Versicherungsschutz nicht umsonst.

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3. Wann die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen muss

icon_2_ZielgruppeFür einen Karteninhaber fühlt das sich eigentlich gut an: Die Kreditkarte verspricht neben den üblichen Zahlung- und Bezahlfunktionen weitere Zusatzleistungen, beispielsweise bestimmte Reiseversicherungen wie eine Reiserücktrittsversicherung. Wie so oft bei Versicherungen, ist es keinesfalls unüblich, wichtige Leistungsdetails im Kleingedruckten unterzubringen.

Das hat mitunter zur Folge, dass Kreditkarteninhabern wichtige Informationen verborgen bleiben und so ein vermeintlicher Schutz unter gewissen Umständen gar nicht besteht. Im Kleingedruckten stehen die Details, ob und wann die Stornokosten tatsächlich erstattet werden oder nicht. Die Pflicht sich über Vertragsinhalte genau zu informieren, liegt beim Versicherten. Da es sich dabei häufig um allgemein verwendete Formulierungen und Bedingungen handelt, sehen Gerichte im Klagefall meist keine Übervorteilung der Kunden.

So entscheiden Gerichte

Wer im Besitz einer Kreditkarte mit Reiserücktrittskostenversicherung ist, schließt bei jeder Zahlung mit der Kreditkarte eine entsprechende Versicherung eines bestimmten Versicherungsunternehmens mit ab. Davon gibt es eine Ausnahme.

icon_16_RegulierungEnthalten die Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung den Vermerk, dass eine Leistungspflicht für den Versicherer nur dann besteht, wenn der Karteninhaber den Reisepreis via Kreditkarte zahlt, dann erstreckt sich das auf den kompletten Reisepreis gemeint. Erfolgt die Anzahlung durch eine Überweisung und die Restzahlung per Kreditkarte, entfaltet die Reiserücktrittsversicherung keine Wirkung. Der Versicherer unterliegt keiner Leistungspflicht (Urteil Amtsgericht München – Az.: 242 C 14853/13).

Die allgemeine Auffassung der Gerichte ist dabei eindeutig. Wenn Kreditkarten Zusatzleistungen bieten, ist es offensichtlich, dass ein Anspruch darauf nur dann entsteht, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel Verwendung findet. Da in der Regel Kreditkartengebühren zugunsten des Kreditkartenunternehmens in Abhängigkeit von der Zahlungssumme anfallen, haben Versicherer und anderer Leistungsanbieter ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der komplette Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wird.

Stornokosten sind nach Auffassung der Gerichte selbst vollständig oder teilweise zu tragen:

  • nicht rechtzeitige Stornierung einer Reise bei Krankheit / Krankenhausaufenthalt
    Reisestornierung durch Bundeswehrangehörigen wegen der Abkommandierung zu einem
  • Auslandseinsatz
  • Reise wurde nicht vollständig mit Kreditkarte bezahlt

Auch wenn sich häufig im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen wichtige Details zu erkennen geben, muss sich der Versicherte umfassend informieren. Auch im Fall der Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte gibt es keine Leistungen ohne Gegenleistung.

Was kostet die Reiserücktrittkostenversicherung?

Standardvarianten der Kreditkarten beinhalten keine Reiseversicherungen. Erst die Gold- oder Premium-Versionen verfügen über integrierte Reiseschutz-Leistungen. Über eine Jahresgebühr ( ab 25 bis 70 Euro) sind Leistungen einer Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchkostenversicherung, einer Auslandskranken- oder Reisegepäckversicherung abgedeckt. Einige Kartenherausgeber bieten inklusiv Versicherungsleistungen ohne Jahresgebühr im ersten Jahr oder auch danach an.

icon_7_GebuehrenEine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei der Reisebuchung erworben werden, wobei die Kosten vom Reisepreis abhängen und je nach Anbieter verschieden sind. Im Schnitt beträgt die Prämie für einen Urlaubpreis 500 Euro pro Person zwischen 20 und 40 Euro. Tarife mit Selbstbehalt bieten Sparpotenzial, im Versicherungsfall wird ein Teil der Kosten nicht ersetzt. Die Buchung direkt bei der Versicherung ist häufig preiswerter als bei Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro.

Der Reiseschutz in Kreditkarten besteht unter bestimmten Einschränkungen. Schutz erhalten Reisende nicht bei unterschiedlichen Wohnadressen. Damit ist eine Kreditkarte mit Reiserücktrittskostenversicherung in erster Linie für Alleinreisende sowie für gemeinsam Wohnende attraktiv. Es gibt Kartenunternehmen, bei denen Personen mit abweichender Adresse in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, wenn neben der Hauptkarte Zusatzkarten beantragt werden.

Hinweis: Reiserücktrittskostenversicherung in Kreditkarten bieten häufig einen eingeschränkten Versicherungsschutz bei nicht zusammenwohnenden Reisenden. Bei Buchung einer entsprechenden Reiseversicherung im Reisebüro besitzen alle Reisenden einen Versicherungsschutz, die gemeinsam gebucht und bezahlt haben.

Der Versicherungsschutz ist bei Kreditkarten nicht selten lückenhaft, weil einige Kartenanbieter vom Kunden einen mitunter hohen Selbstbehalt von bis zu 20 Prozent verlangen. Eine Reisestornierung kann daher durchaus teuer werden.

4. Fazit zur Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung – interessant für Vielreisende

icon_18_FazitEine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung gibt es meist nicht kostenfrei, denn der Versicherungsschutz finanziert sich über eine Jahresgebühr. Jeder Karteninhaber sollte beachten, dass er den vollständigen Reisepreis mit seiner Kreditkarte zahlt, weil selbst bei nur geringen Teilüberweisung bzw. Anzahlung die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft tritt.

 

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Bildquelle: shutterstock.com

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